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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen dem Eigentümer des Pferdes oder einer von ihm beauftragten Person, im weiteren Text "Auftraggeber" genannt und Katrin Rückwald, im weiteren Text "Huforthopädin" genannt, wird in Folge einer beiderseitigen Erklärung folgender Werkvertrag abgeschlossen:

Auftrag und Leistung

- Der Auftraggeber beauftragt die Huforthopädin an einem Pferd / Pony, das in seinem Eigentum steht, die Hufbearbeitung durchzuführen.

- Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und es gibt keine Hinweise darauf, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, gilt dessen Einverständnis als gegeben.

- Die Huforthopädin verpflichtet sich, die von ihr angebotenen Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

Ort und Zeit 

- Huforthopädin und Auftraggeber erbringen ihre Leistung an einem beidseitig bestätigten Ort zu einer beidseitig bestätigten Zeit.

- Die Huforthopädin erbringt ihre Leistung nur in Anwesenheit des Auftraggebers oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person.

- Ein Stornierung oder Änderung von Ort oder Zeit ist nur mit Bestätigung gültig.

- Kann eine Leistung nicht erbracht werden weil obige Bedingungen nicht gegeben sind, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

- Bei Verhinderung durch höhere Gewalt oder bei offensichtlicher Unmöglichkeit, wird ein Schadenersatz ausgeschlossen.

Abnahme

- Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber oder dessen Stellvertreter.

- Ist der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Arbeitsbeendigung nicht mehr anwesend, gilt die Abnahme als gegeben.

Preise und Bezahlung

- Es gelten die Preise der aktuellsten Preisliste. Persönlich abgesprochene Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit.

- Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder unverzüglich per PayPal. Eine Zahlung per Banküberweisung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Ende des Werkvertrages

- Nach Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag.

Gewährleistung und Haftung

- Die Huforthopädin übernimmt eine Gewährleistung für ihre Arbeit von 10 Tagen.

- Sie haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen.

- Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Pferdes / Ponys nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihr zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen und Konsequenzen im Vorfeld hingewiesen wurde.

- Ein Mangel muss der Huforthopädin sofort bekannt gegeben werden. Es muss die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.

- Ein Schaden muss der Huforthopädin sofort gemeldet werden. Es muss ihr, einer beauftragten Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadensgegeben werden.

- Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsumme verlangt werden.

Salvatorische Klausel

- Es gilt deutsches Recht.

- Der Gerichtsstand ist Essen.

©2021 Huforthopädie Katrin Rückwald. Erstellt mit Wix.com

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